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Fairtrade Kriterien der gebana

Die vorliegenden Kriterien des Fairen Handels streben langfristig eine echte Partnerschaft zwischen allen Handelspartnern an. Sie sollen für alle Partner eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung gewährleisten. Die Kriterien gelten für die Beziehung der gebana zu ihren ProduzentInnen und Verarbeitungsbetrieben in den Produktionsländern. Die Ausweitung auf weitere Akteure der Handelskette werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die hier festgehaltenen Kriterien des Fairen Handels haben sich im Laufe der Zeit entwickelt und entsprechen einem praktikablen Ist-Zustand. Die Auswirkungen der Kriterien sind regelmässig bezüglich der allgemeinen Zielsetzung im Fairen Handel zu überprüfen und dementsprechend prozesshaft weiterzuentwickeln.

Handelsbeziehungen

  • Im Fairen Handel der gebana werden langfristige, stabile Beziehungen zwischen den Handelspartnern, insbesondere zu den Produzenten angestrebt.
  • Wird mit Zusammenschlüssen (z.B. Genossenschaften) von KleinproduzentInnen, mit Familienbetrieben und direkt mit ProduzentInnen, Vermarktungszusammenschlüssen, privatwirtschaftlichen Exportorganisationen, Exportförderungs-Organisationen und kleineren und mittleren Unternehmen (Fabriken, Plantagen, verarbeitende Betriebe usw.) in wirtschaftlichen Randregionen der ganzen Welt zusammengearbeitet.
  • Die gebana ist bestrebt alle HandelspartnerInnen (ProduzentInnen und ArbeitnehmerInnen)in die Ausgestaltung der Handelsbeziehungen miteinzubeziehen.
Zielsetzungen: Die Produkte sollen möglichst direkt bei den ProduzentInnen und ihren Zusammenschlüssen bezogen werden, um ihnen einen Marktzugang zu ermöglichen
 

Arbeitsbedingungen

  • Die gebana verlangt von sich und ihren Partnerunternehmen mit Lohnabhängigen (in Fabriken, auf Plantagen usw.), dass die sozialen und gesundheitlichen Mindestanforderungen gemäss nationalen Gesetzen und den ILO-Konventionen erfüllt sind, dass existenzsichernde Löhne bezahlt werden, keine überlangen Arbeitszeiten geleistet werden müssen und die Arbeitsplätze angemessen und sicher eingerichtet sind.
  • Die gebana achtet darauf, dass in den Unternehmen Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Lohngleichheit gewährt sowie das Verbot der Zwangsarbeit und missbräuchlichen Kinderarbeit eingehalten wird.
  • Die gebana fördert Bemühungen der Unternehmen, für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen (Schutzkleidung, Schutz vor gesundheitsschädigenden Einflüssen, Lichtverhältnisse, Lüftung usw.).

Zielsetzungen: Lohngleichheit von Mann und Frau und Vermeidung von Diskriminierung aus rassistischen, ethnischen, geschlechtlichen und religiösen Gründen.

Mit der Einhaltung der sozialen Mindestanforderungen auf betrieblicher Ebene soll die Stellung der Beschäftigten im Herkunftsland gefördert und eine Vorbildfunktion für den kommerziellen Handel übernommen werden.

 

Preise

  • Im Fairen Handel der gebana werden kostendeckende und existenzsichernde Preise bezahlt; d.h. Preise, die über den lokalen Mindestpreisen liegen und ProduzentInnendie materielle Existenz sichern.
  • wird der Entscheid über die Verwendung des Mehrerlöses (durch Prämien, Aufzahlungen) aus dem Fairen Handel den ProduzentInnen selber überlassen.
  • werden auf Anfrage anteilige Vorfinanzierung der Produkte oder günstige Kredite gewährt.
  • wird eine transparente Preispolitik betrieben.

Zielsetzung: Existenzsicherung und Ermöglichung eines Lebens in Würde.

 

Produkte

  • m Fairen Handel der gebana werden marktfähige Qualitätsprodukte angeboten die sozial- und umweltverträglich hergestellt werden; die Produktequalität entspricht den Bedürfnissen der Märkte in den Abnehmerländern; die Ausrichtung auf diese Standards vermittelt den Produzent/innen das für ihre Entwicklung notwendige Markt- und Handelswissen
  • werden bei den Landwirtschaftsprodukten solche aus umwelt-freundlichen (biologischen, GVO-freien) Mischkulturen bevorzugt
  • darf die Subsistenzproduktion (Selbstversorgung) nicht gefährdet werden und soll die Inlandvermarktung in den Produktionsgebieten gewährleistet bleiben

Zielsetzungen: Qualitätsverbesserung und Neuentwicklung von Produkten und Produktionsmethoden, um deren Marktfähigkeit zu steigern.

Schrittweise Umstellung auf ökologische Produktionsverfahren, Anbauweisen und Verarbeitungsprozesse nach den Richtlinien anerkannter Zertifizierungs- und Umweltorganisationen.

 

Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit

  • Im Fairen Handel der gebana wird eine offene Informationspolitik von/ über Produzenten, Vorlieferanten, Herkunft der Produkte, Produktion, Management, Marketing, Finanzen und die Ergebnisse aus den Kontrollen gepflegt.
  • werden gezielt Informationen verbreitet und Bildungsarbeit geleistet die den Fairen Handel und seine Zielsetzung weiterbringen.
Zielsetzung: Gewährleistung der Glaubwürdigkeit des Fairen Handels und Förderung der Kompetenz und Professionalität seiner Akteur
 

Monitoring und Kontrolle

  • Im Fairen Handel der gebana werden interne und/oder externe, unabhängige Organe geschaffen, die in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen der Beschäftigten, mit NGO und/oder Gewerkschaften, den Entwicklungsprozess hin zur Einhaltung der Kriterien begleiten und regelmässig beurteilen.
  • wird die Einhaltung der Kriterien regelmässig von externen, unabhängigen Kontrollorganen überprüft.

Zielsetzungen: Regelmässige Begleitung (Monitoring) und Kontrolle tragen zur schrittweisen Verbesserung der Produktionsmethoden und Produkte bei. Die Kontrollen sollen für kleinere Produktionspartner nicht marktzutrittshemmend sein, weshalb sie entsprechend unterstützt werden

Bei Monitoring und Kontrolle wird auf die Förderung der Stellung der ArbeiterInnen geachtet und ein Beschwerdemechanismus geschaffen, durch welchen die Beschäftigten die Möglichkeiten erhalten ihren Anliegen Gehör zu verschaffen.


 
Kontakt
Telefon:
+41 43 366 65 00
Fax:
+41 43 366 65 05
Email: Kontaktformular

Dattelproduzenten
Mohamed ben Ahmed ben Abdelkader, Oase Derjine
Landfläche: 0.5 ha
mohamed abdelkader

Weitere Informationen

Kundinnen und Kunden
Monika Keller-Müller, CH

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