Die vorliegenden Kriterien des Fairen Handels streben langfristig eine
echte Partnerschaft zwischen allen Handelspartnern an. Sie sollen für
alle Partner eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige
Entwicklung gewährleisten.
Die Kriterien gelten für die Beziehung der gebana zu ihren
ProduzentInnen und Verarbeitungsbetrieben in den Produktionsländern.
Die Ausweitung auf weitere Akteure der Handelskette werden zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die hier festgehaltenen Kriterien des Fairen Handels haben sich im
Laufe der Zeit entwickelt und entsprechen einem praktikablen
Ist-Zustand. Die Auswirkungen der Kriterien sind regelmässig bezüglich
der allgemeinen Zielsetzung im Fairen Handel zu überprüfen und
dementsprechend prozesshaft weiterzuentwickeln.
Handelsbeziehungen
Im Fairen Handel der gebana werden
langfristige, stabile Beziehungen zwischen den Handelspartnern,
insbesondere zu den Produzenten angestrebt.
Wird
mit Zusammenschlüssen (z.B. Genossenschaften) von KleinproduzentInnen,
mit Familienbetrieben und direkt mit ProduzentInnen,
Vermarktungszusammenschlüssen, privatwirtschaftlichen
Exportorganisationen, Exportförderungs-Organisationen und kleineren und
mittleren Unternehmen (Fabriken, Plantagen, verarbeitende Betriebe
usw.) in wirtschaftlichen Randregionen der ganzen Welt
zusammengearbeitet.
Die gebana ist
bestrebt alle HandelspartnerInnen (ProduzentInnen und
ArbeitnehmerInnen)in die Ausgestaltung der Handelsbeziehungen
miteinzubeziehen.
Zielsetzungen: Die Produkte sollen möglichst direkt bei den ProduzentInnen und ihren
Zusammenschlüssen bezogen werden, um ihnen einen Marktzugang zu
ermöglichen
Arbeitsbedingungen
Die gebana verlangt von sich und ihren
Partnerunternehmen mit Lohnabhängigen (in Fabriken, auf Plantagen
usw.), dass die sozialen und gesundheitlichen Mindestanforderungen
gemäss nationalen Gesetzen und den ILO-Konventionen erfüllt
sind, dass existenzsichernde Löhne bezahlt werden, keine überlangen
Arbeitszeiten geleistet werden müssen und die Arbeitsplätze angemessen
und sicher eingerichtet sind.
Die
gebana achtet darauf, dass in den Unternehmen Organisationsfreiheit
und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Lohngleichheit gewährt
sowie das Verbot der Zwangsarbeit und missbräuchlichen Kinderarbeit
eingehalten wird.
Die gebana fördert
Bemühungen der Unternehmen, für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen
(Schutzkleidung, Schutz vor gesundheitsschädigenden Einflüssen,
Lichtverhältnisse, Lüftung usw.).
Zielsetzungen: Lohngleichheit von Mann und Frau und Vermeidung von Diskriminierung aus
rassistischen, ethnischen, geschlechtlichen und religiösen Gründen.
Mit der Einhaltung der sozialen
Mindestanforderungen auf betrieblicher Ebene soll die Stellung der
Beschäftigten im Herkunftsland gefördert und eine Vorbildfunktion für
den kommerziellen Handel übernommen werden.
Preise
Im Fairen Handel der gebana werden
kostendeckende und existenzsichernde Preise bezahlt; d.h. Preise, die
über den lokalen Mindestpreisen liegen und ProduzentInnendie materielle
Existenz sichern.
wird der Entscheid über
die Verwendung des Mehrerlöses (durch Prämien, Aufzahlungen) aus dem
Fairen Handel den ProduzentInnen selber überlassen.
werden auf Anfrage anteilige Vorfinanzierung der Produkte oder günstige Kredite gewährt.
wird eine transparente Preispolitik betrieben.
Zielsetzung: Existenzsicherung und Ermöglichung eines Lebens in Würde.
Produkte
m Fairen Handel der gebana werden
marktfähige Qualitätsprodukte angeboten die sozial- und
umweltverträglich hergestellt werden; die Produktequalität entspricht
den Bedürfnissen der Märkte in den Abnehmerländern; die Ausrichtung auf
diese Standards vermittelt den Produzent/innen das für ihre Entwicklung
notwendige Markt- und Handelswissen
werden bei den Landwirtschaftsprodukten solche aus umwelt-freundlichen (biologischen, GVO-freien) Mischkulturen bevorzugt
darf
die Subsistenzproduktion (Selbstversorgung) nicht gefährdet werden und
soll die Inlandvermarktung in den Produktionsgebieten gewährleistet
bleiben
Zielsetzungen: Qualitätsverbesserung und Neuentwicklung von Produkten und Produktionsmethoden, um deren Marktfähigkeit zu steigern.
Schrittweise Umstellung auf ökologische Produktionsverfahren,
Anbauweisen und Verarbeitungsprozesse nach den Richtlinien anerkannter
Zertifizierungs- und Umweltorganisationen.
Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
Im Fairen Handel der gebana wird eine
offene Informationspolitik von/ über Produzenten, Vorlieferanten,
Herkunft der Produkte, Produktion, Management, Marketing, Finanzen und
die Ergebnisse aus den Kontrollen gepflegt.
werden gezielt Informationen verbreitet und Bildungsarbeit geleistet die den Fairen Handel und seine Zielsetzung weiterbringen.
Zielsetzung: Gewährleistung der Glaubwürdigkeit des Fairen Handels und Förderung der Kompetenz und Professionalität seiner Akteur
Monitoring und Kontrolle
Im Fairen Handel der gebana werden
interne und/oder externe, unabhängige Organe geschaffen, die in
Zusammenarbeit mit Vertreter/innen der Beschäftigten, mit NGO und/oder
Gewerkschaften, den Entwicklungsprozess hin zur Einhaltung der
Kriterien begleiten und regelmässig beurteilen.
wird die Einhaltung der Kriterien regelmässig von externen, unabhängigen Kontrollorganen überprüft.
Zielsetzungen: Regelmässige Begleitung (Monitoring) und Kontrolle tragen zur
schrittweisen Verbesserung der Produktionsmethoden und Produkte bei.
Die Kontrollen sollen für kleinere Produktionspartner nicht
marktzutrittshemmend sein, weshalb sie entsprechend unterstützt werden
Bei Monitoring und Kontrolle wird auf die
Förderung der Stellung der ArbeiterInnen geachtet und ein
Beschwerdemechanismus geschaffen, durch welchen die Beschäftigten die
Möglichkeiten erhalten ihren Anliegen Gehör zu verschaffen.